16.8.24

BVL warnt vor Nebenwirkungen von Zeckenschutzmitteln mit Permethrin bei Katzen

Berlin, BE | Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) warnt Tierbesitzer vor der unsachgemäßen Anwendung von Antiparasitika, insbesondere bei Katzen. Der Wirkstoff Permethrin, der in vielen Zeckenschutzmitteln enthalten ist, kann bei Katzen schwerwiegende Vergiftungen verursachen und im schlimmsten Fall tödlich sein.

Während Hunde Permethrin in der Regel gut vertragen, fehlt Katzen ein spezifisches Enzym, das für den Abbau dieses Stoffes notwendig ist. Bereits der unbeabsichtigte Kontakt mit permethrinhaltigen Mitteln kann bei Katzen zu schweren Vergiftungserscheinungen wie Krämpfen, Lähmungen, erhöhtem Speichelfluss, Erbrechen, Durchfall und Atembeschwerden führen. Sollte ein solcher Kontakt auftreten, ist schnelles Handeln erforderlich: Die betroffene Katze sollte sofort tierärztlich untersucht werden.

Das BVL rät Tierhaltern dringend, die Gebrauchsinformationen von Antiparasitika genau zu prüfen und sicherzustellen, dass das Mittel für Katzen geeignet ist. Besonders wichtig ist dies in Haushalten, in denen sowohl Hunde als auch Katzen leben, da permethrinhaltige Mittel, die für Hunde gedacht sind, versehentlich auf Katzen übertragen werden könnten. Auch bei der Verwendung von Insektenschutzmitteln, die Permethrin zur Imprägnierung von Kleidung oder Textilien enthalten, ist Vorsicht geboten.

Sollte es dennoch zu einer versehentlichen Anwendung bei Katzen kommen, empfiehlt das BVL, die aufgetragene Lösung sofort mit Wasser und einem milden Shampoo abzuwaschen. Je schneller eine tierärztliche Behandlung erfolgt, desto größer sind die Überlebenschancen des Tieres.

Neben der sofortigen Behandlung ist es wichtig, dass der Vorfall als unerwünschtes Ereignis (UE) an das BVL gemeldet wird. Solche Meldungen tragen dazu bei, Arzneimittelrisiken frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen zur Risikominimierung einzuleiten. Weitere Informationen und die entsprechenden Formulare stehen auf der Webseite des BVL zur Verfügung.

Das BVL, als zuständige Bundesoberbehörde für die Zulassung und Überwachung von Tierarzneimitteln, setzt sich dafür ein, Tierhalter über mögliche Gefahren aufzuklären und so die Sicherheit von Tierarzneimitteln zu gewährleisten.

Das BVL warnt regelmäßig vor Permethrin

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