Dürfen vegane Produkte nach Fleischerzeugnissen benannt werden?

Bonn, NRW |
Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission hat eine Neufassung der Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel beschlossen. Diese soll Klarheit schaffen, wie vegane und vegetarische Lebensmittel bezeichnet werden dürfen, wenn sie sich an tierischen Produkten wie Fleisch und Fisch anlehnen.

Orientierung an Fleischprodukten

Vegane und vegetarische Produkte orientieren sich häufig an klassischen Fleischprodukten. Bezeichnungen wie „Schnitzel“, „Gulasch“ oder „Frikadelle“ sind erlaubt, wenn die Produkte sensorisch eine Ähnlichkeit zum tierischen Original aufweisen. Beispiele hierfür sind „vegetarisches Schnitzel aus Milcheiweiß“ oder „veganes Seitan-Gulasch“.

Auch Wurstwaren sind ein beliebtes Vorbild für vegane und vegetarische Produkte. Begriffe wie „Bratwurst“, „Lyoner“ oder „Salami“ sind gebräuchlich, wenn das vegane oder vegetarische Produkt optisch und im Mundgefühl dem tierischen Pendant nahekommt. Ein Beispiel ist „vegetarischer Aufschnitt auf Weizenbasis Lyoner Art“.

Orientierung an Fischprodukten

Ähnlich verhält es sich bei veganen und vegetarischen Fischprodukten. Hier sind Bezeichnungen wie „Fischstäbchen“ oder „Fisch-Nuggets“ üblich, wenn das Produkt eine entsprechende Ähnlichkeit zum tierischen Original hat, wie etwa „veganes Erzeugnis nach Art von Fischstäbchen auf Basis von Sojaprotein“.

Unübliche Bezeichnungen

Weniger gebräuchlich sind Bezeichnungen, die sich auf spezielle Fleisch- oder Fischteile wie „Filet“ oder „Steak“ beziehen, sofern keine ausreichende sensorische Ähnlichkeit besteht. Solche Bezeichnungen dürfen NUR verwendet werden, wenn das vegane oder vegetarische Produkt in Aussehen, Textur und Geschmack dem Original stark ähnelt.

Feinkostsalate

Auch vegane und vegetarische Feinkostsalate orientieren sich an ihren tierischen Vorbildern. Bezeichnungen wie „Fleischsalat“ oder „Geflügelsalat“ sind erlaubt, wenn die Zusammensetzung und die sensorischen Eigenschaften wie Geruch und Geschmack dem Original ähneln. Beispiele sind „vegetarischer Salat auf Sojabasis nach Art eines Fleischsalates“ oder „veganer Seitan-Feinkostsalat wie Geflügelsalat“.

Diese neuen Leitsätze sollen Verbrauchern eine klare Orientierung bieten und sicherstellen, dass vegane und vegetarische Produkte nachvollziehbar und entsprechend ihrer sensorischen Eigenschaften bezeichnet werden.

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