12.2.24

Kassel verhängt Stallpflicht für Geflügel auf gesamtem Stadtgebiet

Kassel, HE | Die Stadt Kassel hat beschlossen, die Stallpflicht für Geflügel auf ihr gesamtes Hoheitsgebiet auszuweiten, um das Risiko einer Ansteckung mit dem Geflügelpest-Virus zu minimieren. Dies folgt auf bereits früher erlassene Sperrmaßnahmen für südlich gelegene Stadtteile nach einem Ausbruch der Geflügelpest im Schwalm-Eder-Kreis.

Dr. Heiko Purkl betont, dass die Stallhaltung derzeit den besten Schutz vor der Geflügelpest bietet, da das Einschleppungsrisiko über infizierte Wildvögel besonders hoch ist.

Überregionale Geflügelausstellungen und -märkte sind ebenfalls vorerst verboten, nachdem es 2022 zu Seuchenausbrüchen kam, die mit solchen Veranstaltungen in Verbindung standen.

Für südlich gelegene Stadtteile gelten weiterhin spezielle Sperr- und Restriktionsmaßnahmen. link

Geflügelhalter werden dazu aufgefordert, verdächtige Symptome unverzüglich dem Veterinäramt zu melden, und auch toten Wildvögeln zu melden, um eine Verbreitung des Virus zu verhindern. Das Veterinäramt der Stadt Kassel ist telefonisch erreichbar unter 0561/ 787 33 36 oder per E‐Mail veterinaer@kassel.de.

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