Die Silhouette zweier Störche in einem Nest auf einem Turm.

© Grégoire Bertaud

Mehrere Störche sterben in Rostock an der Vogelgrippe

Rostock, MV | Nachdem am 12. August zwei tote Enten in Zarnewanz im Landkreis Rostock gefunden wurden, meldete das Friedrich-Loeffler-Institut jetzt die Infektion mehrerer Störche. Seit Anfang des Monats meldet Mecklenburg-Vorpommern wieder vermehrt positiv getestete Wildvögel wie Möwen, Kormorane und Schwäne. Im aktuellen Tierseuchenbericht des FLI wurde die Infektionslage von Gelb auf Rot angehoben.

Restriktionszone nach bestätigten Fällen von Vogelgrippe bei gehaltenen Enten – 6.500 Tiere getötet

In Geflügelhaltungen in Zarnewanz wurde am 12. August das hochpathogene Avian-Influenza-Virus H5N1 (Geflügelpest) festgestellt. Betroffen sind zwei Wassergeflügelhaltungen mit insgesamt 6.500 Tieren, die geräumt und unschädlich beseitigt wurden.

Neben der gesetzlichen Auflage, alle Tiere des Betriebs zu töten, wurden eine Schutzzone und eine Überwachungszone eingerichtet.

Zu den Restriktionszonen zählen:

  • Schutzzone (3 km Radius):

    • Amt Tessin: Stadt Tessin (Neu Gramsdorf, Wolfsberger Mühle), Gnewitz (Barkvieren), Zarnewanz (Kleinhof, Stormstorf)
  • Überwachungszone (10 km Radius):

    • Amt Tessin: u.a. Cammin (Prangendorf), Grammow (Alt Strassow), Sanitz (Niekrenz, Groß Lüsewitz)
    • Amt Gnoien: u.a. Behren-Lübchin (Duckwitz), Walkendorf (Repnitz)

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises allen Geflügelhaltern dringend dazu, Fütterung und Tränken nur im Stall vorzunehmen – unabhängig davon, ob sie in einer der betroffenen Ortschaften wohnen.

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt geht davon aus, dass das Virus durch Wildvögel in die Freilandhaltungen eingeschleppt wurde. „Es gibt seit Längerem Hinweise darauf, dass das Virus nicht mehr nur im Frühjahr und Herbst, sondern permanent da ist“, sagt Elisabeth Dey, kommissarische Amtsleiterin des Veterinäramtes. Sie appelliert an Geflügelhalterinnen und -halter, Krankheits- oder Todesfälle umgehend zu melden.

Geflügelhaltungen – egal ob professionell oder privat – sind beim zuständigen Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse anzuzeigen. Nur so behalten die Behörden einen Überblick über die Tierbestände und können im Seuchenfall gezielt Gegenmaßnahmen koordinieren.

Sobald die akute Gefahr für die Haltungen im derzeit betroffenen Raum überstanden ist, wird dies über den Landkreis Rostock mitgeteilt.

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