Schleswig-Holstein hebt Allgemeinverfügung gegen Geflügelpest auf
Kiel, SH | Das Ministerium für Landwirtschaft in Schleswig-Holstein hat die dort geltende Allgemeinverfügung zu vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln aufgehoben.
Anders als in den zwei Vorjahren wurde in diesem Sommer bei den Untersuchungen von Wildvögeln und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln kein HPAI-Virus in Schleswig-Holstein nachgewiesen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat in seinen letzten beiden Risikoeinschätzungen für Deutschland das Risiko eines Eintrags von Geflügelpestviren in Hausgeflügelbestände durch direkte oder indirekte Kontakte mit Wildvögeln derzeit als gering eingeschätzt. Gleiches gilt für das Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Geflügelhaltungen.
Als direkte Konsequenz wird die seit Ende November 2021 geltende Allgemeinverfügung ab Dienstag, dem 23.07.2024, unwirksam.
Aufhebung Allgemeinverfügung Juli 2024
Die nach der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Grundregeln der Biosicherheit sind weiterhin verpflichtend einzuhalten. Das Fortführen der darüber hinausgehenden Biosicherheitsmaßnahmen aus der entsprechenden Allgemeinverfügung wird dringend empfohlen. Auch wenn Wildvögel aktuell nicht durch Tod oder schwere Erkrankungen auffallen, kann das Virus „still“ zirkulieren und ein Eintragsrisiko in Geflügelhaltungen besteht weiterhin.
der Tiermedizin