Tiertherapeutin wegen Diskreditierung von Tierärzten und Irreführung gerügt

Bad Homburg, HE | Eine Tiertherapeutin behauptete, durch „vollumfängliche Diagnostik“ und Ursachenforschung Allergien zu behandeln und nahm dabei das fehlende Interesse der Tierärzte an diesem Thema an. Die Wettbewerbszentrale sieht diese und weitere Aussagen der Tiertherapeutin auf ihrer Webseite als irreführend an.

Im Gegensatz zu Tierärzten, deren Ausbildung langjährig und akademisch ist, unterliegt der Beruf der Tiertherapeutin keiner gesetzlichen Regelung. Die Zugangsvoraussetzungen und Lerninhalte werden von privaten Bildungsträgern bestimmt. Die Tiertherapeutin warb damit, sie könne bei der Ursachenforschung für Bewegungseinschränkungen eine „vollumfängliche Diagnostik“ durchführen. Für solche Diagnosen sind jedoch Verfahren wie Röntgen, Ultraschall oder CT erforderlich, die Nichttierärzten untersagt sind.

Zudem behauptete sie: „Mittlerweile leidet jeder zweite Hund unter Allergiesymptomen. Leider wissen viele Tierärzte dann nichts zu tun oder verabreichen Tabletten gegen den bestehenden Juckreiz. Tatsächlich ist heutzutage kaum noch jemand daran interessiert, die Ursachen für die Allergie zu suchen. Ich werde das für deinen Hund tun!“

Diese pauschale Herabsetzung der Tierärzte wurde von der Wettbewerbszentrale als irreführend eingestuft. Auch das Versprechen, das Tier langfristig von Allergien zu befreien, wurde als Verstoß gegen das Verbot irreführender Erfolgsversprechen nach § 3 Heilmittelwerbegesetz beanstandet.

Die Tiertherapeutin gab zu allen Punkten eine Unterlassungserklärung ab.

Was macht die Wettbewerbszentrale?

Die Wettbewerbszentrale ist ein unabhängiger Verein und die größte bundesweite Institution im Wettbewerbsrecht. Sie fördert die Eigenverantwortung der Wirtschaft und setzt sich für fairen Wettbewerb ein. Mit rund 40 Mitarbeitern, darunter 20 Wettbewerbsjuristen, bietet sie präventive Beratung und Unterstützung zu wettbewerbsrechtlichen Fragen. Die Wettbewerbszentrale wirkt als neutraler Berater bei der Gesetzgebung und setzt sich für unbürokratischen Rechtsschutz ein. Darüber hinaus bietet sie umfangreiche Informationsdienste an und kann bei Wettbewerbsverstößen klagen, besitzt jedoch keine behördlichen Zwangsbefugnisse.

Zum Original