20.4.24

Vogelgrippe beim Rind: WHO warnt vor roher Milch und Fleisch

Paris, Frankreich | Die fortlaufende globale Verbreitung der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI), zusammen mit den kürzlich erfolgten Nachweisen von Übertragungen bei Rindern, führt zu immer mehr Besorgnis.

Während HPAI in erster Linie Geflügel und Wildvögel betrifft, kann die Vogelgrippe gelegentlich auf Säugetiere, einschließlich Menschen, übertragen werden. In den letzten zwei Jahren wurden eine zunehmende Anzahl von H5N1-Fällen der aviären Influenza bei terrestrischen und aquatischen Säugetieren gemeldet.

Die kürzlich gemeldeten Nachweise von HPAI bei Milchrindern in den Vereinigten Staaten, die klinische Anzeichen wie verringerte Laktation, verminderten Appetit, Lethargie, Fieber und Dehydratation zeigen, haben Bedenken hervorgerufen, da solche Infektionen bei Rindern darauf hinweisen könnten, dass das Risiko einer besseren Anpassung von H5N1-Viren an Säugetiere steigt und möglicherweise auf Menschen und andere Nutztiere übergreift.

Erste Untersuchungen haben bisher keine spezifische Anpassung an Menschen oder Säugetiere ergeben. Dennoch werden mehrere Studien durchgeführt, um die Virulenz und Übertragbarkeit dieser Viren weiter zu untersuchen, auch bei Rindern, und um das Risiko einer Übertragung auf Tiere und Menschen abzuschätzen, das derzeit als sehr gering angesehen wird.

WOAH empfiehlt auf der Grundlage der derzeit verfügbaren Informationen, keine Einschränkungen für den Handel mit gesunden Rindern und ihren Produkten vorzunehmen, sofern keine Importrisikoanalyse des WOAH dies rechtfertigt.

Empfehlungen für WOAH-Mitgliedsstaaten:

  • Überwachung der aviären Influenza bei Haus- und Wildvögeln
  • Überwachung und Untersuchung von Fällen bei Nicht-Vogelarten wie Rindern
  • Meldung von HPAI-Fällen bei allen Tierarten
  • Teilen von genetischen Sequenzen von Influenzaviren öffentlich
  • Implementierung strenger Biosicherheitsmaßnahmen in Viehbeständen
  • Vorsicht beim Umgang mit roher Milch und Fleisch von bestätigten oder Verdachtsfällen von Geflügelpest
  • Vorsicht beim Umgang mit krankem Vieh
  • Vermeidung ungerechtfertigter Handelsbeschränkungen
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