Tierseuche
3.7.24
Porträtaufnahme eines Vogels mit hellem Hintergrund. Auf der linken Seite ein Gefahrenstoffzeichen.

© Sahand Babali

Vogelgrippe in Niedersachsen bestätigt - Sperrzone eingerichtet

Bad Bentheim, Niedersachsen | In einem Legehennenbetrieb im Bereich der Stadt Bad Bentheim in Niedersachsen ist am Wochenende die Vogelgrippe ausgebrochen. Aufgrund eines Verdachtsfalls wurden am Samstag Proben durch das Veterinäramt des Landkreises Grafschaft Bentheim genommen. Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg hat den Ausbruch der sogenannten Aviären Influenza bestätigt. Am 2. Juli bestätigte das Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts ebenfalls den Ausbruch der Vogelgrippe in dem Betrieb.


Sperrzone eingerichtet und 91.000 Tiere getötet

Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass es sich um die hochpathogene Virus-Variante handelt, hat der Landkreis Grafschaft Bentheim vorsorglich um den betroffenen Bestand eine vorläufige Sperrzone mit einem Radius von drei Kilometern festgelegt.

FLI: Karte der Sperrzone

Der betroffene Betrieb in Bad Bentheim hält 91.000 Tiere. In enger Abstimmung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und der Task Force Tierseuchen des LAVES wurde der gesamte Bestand der Legehennenhaltung bereits am gestrigen Montagmorgen tierschutzgerecht getötet. Anschließend wurde im betroffenen Betrieb mit der Reinigung und Desinfektion begonnen.


Auflagen für geflügelhaltende Betriebe und Privatpersonen

In der Sperrzone liegen elf Betriebe, die Geflügel oder Vögel halten – insgesamt handelt es sich um rund 232.300 Tiere. Innerhalb des Drei-Kilometer-Radius gelten strenge Seuchenbekämpfungsmaßnahmen, um einer Verbreitung des Virus und damit verbundenen größeren wirtschaftlichen Schäden vorzubeugen.

  • Meldepflicht gegenüber dem Veterinäramt über Anzahl der gehaltenen/verendeten Vögel sowie jede Änderung anzuzeigen.
  • Verbringungsverbot von gehaltenen Vögeln, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eiern, sonstigen Erzeugnissen und sämtlichen tierischen Nebenprodukten.
  • Aufstallungspflicht für alle gehaltenen Vögel.
  • Hygienemaßnahmen für jegliche Personen, die mit den gehaltenen Vögeln im Betrieb in Berührung kommen oder den Betrieb betreten oder verlassen.

Das ist keine vollständige Liste aller Auflagen. Für mehr Informationen informieren Sie sich bitte über die Allgemeinverfügung der Stadt Bad Bentheim.


Was ist die Vogelgrippe?

Die Vogelgrippe, auch bekannt als Aviäre Influenza, ist eine ansteckende Viruserkrankung, die hauptsächlich bei Vögeln auftritt, aber auch auf Menschen und andere Tiere übertragen werden kann. Die hohen Sterblichkeitsraten bei Vögeln machen sie zu einer ökologisch und ökonomisch gefährlichen Infektionskrankheit. Die Vogelgrippe ist meldepflichtig, was bedeutet, dass Verdachtsfälle sofort den zuständigen Behörden gemeldet werden müssen, um eine schnelle Eindämmung und Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.

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