Vogtland: Stallpflicht für Geflügel aufgehoben
Plauen, Sachsen | Das zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt hat bekanntgegeben, dass die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 27. September 2024, die aufgrund von Geflügelpestfällen im Vogtlandkreis erlassen wurde, aufgehoben wird. Dies bedeutet das Ende der Schutzmaßnahmen und der Sperrbezirke, die zuvor in bestimmten Gemeinden angeordnet waren.
Die Aufhebung betrifft die Aufstallungspflicht in Teilen der Gemeinden Muldenhammer, Klingenthal, Schöneck, Grünbach, Werda, Neustadt, Bergen, Falkenstein, Ellefeld, Rodewisch und Auerbach. Die Entscheidung basiert auf der aktuellen Einschätzung der Seuchensituation und tritt am 30. Oktober 2024 in Kraft.
Im September wurden erstmals Ausbrüche der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI, Geflügelpest) in einem Hausgeflügelbestand im Vogtlandkreis festgestellt. Betroffen war ein Betrieb mit 115 Gänsen und 69 Enten, von denen ein großer Teil bereits verendet ist. Um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern, mussten zusätzliche Tiere getötet werden.
Trotz der Aufhebung der Maßnahmen werden die Geflügelhalter im gesamten Landkreis weiterhin aufgefordert, die erforderlichen Biosicherheitsvorkehrungen zu beachten. Dazu zählen die Wahrung von Sauberkeit, Desinfektion sowie das Tragen von Schutzkleidung. Außerdem ist es untersagt, Geflügel aus den betroffenen Gebieten zu transportieren.
Die Geflügelpest hat sich in diesem Jahr auch in anderen Regionen Deutschlands und in mehreren europäischen Ländern ausgeweitet. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) weist darauf hin, dass die Gefahr einer weiteren Ausbreitung in Wildvogelpopulationen als moderat, das Risiko des Eintrags in Geflügelhaltungen jedoch als gering eingeschätzt wird.
Für detaillierte Informationen zu den Geflügelpestfällen in Deutschland steht das Portal TSIS unter www.tsis.fli.de zur Verfügung. Die betroffenen Gebiete im Vogtlandkreis sind zudem über den Geoportal-Link einsehbar.
der Tiermedizin