Neu Gehaltsuntergrenzen für angestellte Tierärztinnen und Tierärzte
Frankfurt, Hessen | Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) hat neue Gehaltsuntergrenzen für angestellte Tierärztinnen und Tierärzte veröffentlicht. Diese Empfehlungen basieren auf den Berufsjahren und der Eingruppierung in Tätigkeitsgruppen und sollen als Orientierung für die Entlohnung in der Tiermedizin dienen. Zuletzt wurde die Gehaltsuntergrenze 2022 angepasst.
Gehalt nach Berufsjahren und Tätigkeitsgruppen
Die Gehaltshöhe richtet sich nach den Berufsjahren (ab dem ersten Monat nach der Approbation) sowie nach der Tätigkeitsgruppe, in die eine Tierärztin oder ein Tierarzt eingruppiert wird. Es gibt drei Tätigkeitsgruppen:
- Tätigkeitsgruppe I (Grundgehalt): z.B. einfache chirurgische Eingriffe und Beteiligung an der Sprechstunde
- Tätigkeitsgruppe II (+10 % Zuschlag): z.B. selbständige Durchführung komplexer Weichteiloperationen und Bestandsbetreuung
- Tätigkeitsgruppe III (+25 % Zuschlag): z.B. Spezialisierungen wie Chirurgie oder Kardiologie, Leitung von Bestandsproblemen und praxisorganisatorische Aufgaben
Die Eingruppierung erfolgt durch den Arbeitgeber nach einem Mitarbeitergespräch und kann durch zusätzliche Verantwortlichkeiten, wie z.B. die Leitung von Notdiensten oder Qualitätsmanagement, angepasst werden.
Mindestgehälter
Die Mindestgehälter für jede Tätigkeitsgruppe und jedes Berufsjahr sind in einer Tabelle festgelegt. So liegt das Einstiegsgehalt in der Tätigkeitsgruppe I bei 3.600 Euro brutto im Monat, während das Gehalt in der Tätigkeitsgruppe III bei 4.500 Euro beginnt. Mit zunehmender Berufserfahrung steigen die Gehälter jährlich. Nach 10 Jahren Berufserfahrung beträgt das Mindestgehalt für Tätigkeitsgruppe III 5.437,50 Euro.
Berufsj. | Gruppe I | Gruppe II | Gruppe III |
---|---|---|---|
1 | 3600 (+3%) | 3960 (+4%) | 4500 (+8%) |
2 | 3750 (+7%) | 4125 (+7%) | 4687,5 (+11%) |
3 | 3750 (+7%) | 4125 (+7%) | 4687,5 (+11%) |
4 | 3900 (+10%) | 4290 (+10%) | 4875 (+11%) |
5 | 3900 (+10%) | 4290 (+10%) | 4875 (+11%) |
6 | 4050 (+12%) | 4455 (+12%) | 5062,5 (+17%) |
7 | 4050 (+12%) | 4455 (+12%) | 5062,5 (+17%) |
8 | 4200 (+10%) | 4620 (+10%) | 5250 (+14%) |
9 | 4200 (+10%) | 4620 (+10%) | 5250 (+14%) |
10 | 4350 (+10%) | 4785 (+10%) | 5437,5 (+14%) |
Weitere Empfehlungen und Erläuterungen
- Überstunden und Notdienst: Diese werden mit einem Zuschlag von 1/173 des Bruttomonatsgehalts pro Stunde vergütet. Zusätzlich können Nachtzuschläge oder andere Zuschläge für spezielle Arbeitszeiten gewährt werden.
- Fortbildungskosten: Der bpt empfiehlt, diese durch betriebliche Vereinbarungen zu regeln, da keine gesetzliche Verpflichtung zur Kostenübernahme besteht.
- Eingruppierung: Um eine transparente Eingruppierung zu gewährleisten, wird die regelmäßige Durchführung von Mitarbeitergesprächen empfohlen.
- Regionale Unterschiede: Die Gehaltsempfehlungen gelten als Mindestwerte. In Regionen mit höheren Lebenshaltungskosten können entsprechende Zuschläge gezahlt werden. Auch die Zahlung von Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Zuschüssen zur Fortbildung ist möglich.