Geflügelpest-Ausbruch in einem Legehennenbetrieb im Kreis Nordfriesland
Nordfriesland, Schleswig-Holstein | Im Kreis Nordfriesland ist am 23. November 2024 ein Ausbruch der Geflügelpest (hochpathogene aviäre Influenza) in einem Legehennenbetrieb mit rund 10.000 Tieren amtlich bestätigt worden. Der Betrieb befindet sich in der Gemeinde Reußenköge, südlich von Husum.
Am 22. November 2024 verendeten zunächst vereinzelt Tiere ohne offensichtlichen Grund. Der Tierhalter reagierte schnell und informierte das Veterinäramt des Kreises, um die Ursache der Todesfälle abzuklären. In den daraufhin entnommenen Proben konnte das Friedrich-Löffler-Institut die hochpathogene Variante des Geflügelpestvirus (H5N1) nachweisen. Aufgrund der Feststellung dieser Seuche wurden die Tiere des betroffenen Betriebs am 24. November 2024 tierschutzkonform gekeult.
Zur Eindämmung des Ausbruchs wurden sofort Maßnahmen nach dem EU-Tierseuchenrecht ergriffen. In einer Allgemeinverfügung vom 24. November ordnete der Kreis die Einrichtung von Restriktionszonen an. Diese bestehen aus einer Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern und einer Überwachungszone mit einem Umkreis von mindestens zehn Kilometern rund um den betroffenen Betrieb. In diesen Zonen gelten strenge Aufstallpflichten für alle Geflügelhaltungen sowie umfassende Biosicherheitsmaßnahmen.
Die betroffenen Gemeinden in der Umgebung sind unter anderem:
- Reußenköge
- Sönnebüll
- Bredstedt
- Breklum
- Struckum
- Husum
Weitere betroffene Gebiete sind unter www.nordfriesland.de/bekanntmachungen veröffentlicht, und eine interaktive Karte wird in Kürze bereitgestellt, um den Anwohnern eine genauere Orientierung zu ermöglichen.
Verpflichtende Aufstallung und Biosicherheitsmaßnahmen
Alle Geflügelhalter in den betroffenen Restriktionszonen sind verpflichtet, ihre Tiere sofort aufzustallen und strenge Biosicherheitsvorkehrungen zu treffen. Dazu gehören unter anderem Maßnahmen zur Verhinderung des direkten und indirekten Kontakts von Hausgeflügel mit Wildvögeln. Das Verbringen von Vögeln oder Eiern innerhalb und außerhalb der Restriktionszonen ist verboten.
Tierhalter, die noch nicht über den Bestand ihrer Geflügelhaltung beim Veterinäramt des Kreises Nordfriesland informiert haben, werden dringend aufgefordert, dies nachzuholen. Ein Verstoß gegen die Aufstallpflichten kann zu erheblichen Strafen führen.
Untersuchungen zur Ursache des Ausbruchs laufen
Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, wie das Virus in den Betrieb gelangte. Der Betrieb hatte bereits seit Oktober aufgrund der hohen Zahl an Wildgänsen in der Umgebung und eines ersten Nachweises von hochpathogenen Influenzaviren bei Wildvögeln hohe Biosicherheitsmaßnahmen ergriffen. Dazu gehörte auch die Aufstallung der Legehennen. Trotz dieser Maßnahmen ist der genaue Eintragweg des Virus derzeit noch Gegenstand von Ermittlungen.
Präventionsmaßnahmen für Geflügelhalter
Um ihre Tiere zu schützen, werden alle Geflügelhalter im Kreis Nordfriesland gebeten, besondere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Dazu zählt die Vermeidung von direktem oder indirektem Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln. Insbesondere sollte das Futter und Wasser des Hausgeflügels vor dem Zugriff von Wildvögeln geschützt werden.
Sollte es in Geflügelbeständen zu vermehrten Todesfällen oder Symptomen der Geflügelpest kommen, müssen die Halter unverzüglich das Veterinäramt informieren. Das Veterinäramt ist unter der Telefonnummer (04841) 67827 sowie per E-Mail an veterinaeramt@nordfriesland.de erreichbar.
Die zuständigen Behörden und das Veterinäramt arbeiten mit Hochdruck daran, die Ausbreitung der Seuche zu verhindern und die Ursachen des Ausbruchs zu klären.
der Tiermedizin